Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten hinsichtlich der durch „Adventure & Fun „ durchgeführten Eventveranstaltungen und Reisen und werden mit der Buchung anerkannt.

1.   Anmeldung, Reisebestätigung
1.1.
Mit Ihrem Buchungsauftrag / Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungs- und Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax  oder per e-mail geschehen. Der Vertrag  kommt mit der Annahme durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, unterrichten wir Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung bei eigenen Leistungen. Gleiches gilt bei Reisen der von uns angebotenen Dritt-Reiseveranstalter, wobei  wir hierbei als Agentur die von dort eingegangene Bestätigung lediglich weiterreichen. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Reiseleistungen, soweit diese Angaben sich nicht aus dem zur Verfügung gestellten Prospektmaterial oder gesonderten Angeboten ergeben und darauf Bezug genommen wird.
1.2.
Der Anmelder  ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.
1.3.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt des Buchungsauftrages ab, so liegt darin ein neuer Vertragsantrag. Der Vertrag kommt zustande wenn Sie uns binnen 10 Tagen keine anderslautende Willenserklärung abgeben und somit die Annahme erklären.
1.4.
Mit Unterzeichnung des Buchungsauftrages oder Annahme gem. Ziff. 1.3. werden unsere Geschäfts- und Reisebedingungen und / oder die des in Anspruch genommenen Veranstalters, Vermieters oder Transportführers von Ihnen verbindlich anerkannt.

2.  Bezahlung
2. 1.
Bei Abschluss eines Vertrages ist eine Anzahlung von 15 % des Veranstaltungs- / Reisepreises zu leisten. Der verbleibende Restbetrag  wird 4 Wochen vor Reiseantritt oder Veranstaltungsbeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen - d.h. innerhalb der 4 – Wochen Frist – wird der Gesamtreisepreis sofort fällig. Veranstaltungs- und Reiseunterlagen wie z.B. Line Up,  Voutcher, Tickets und Anfahrpläne gehen Ihnen erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises zu. Soweit bis 1 Tag vor Veranstaltungs- / Reisetermin der fällige Gesamtpreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag automatisch aufgelöst / storniert. In dem Falle werden Auflöse- / Stornogebühren gem. der Staffelung der Stornokosten nach 4.2. fällig. In dem Falle, dass eine zweite Zahlungserinnerung zur Begleichung eines An- oder Restzahlungsbetrages wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers / Reisenden ausgefertigt werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Gesamtpreises erhoben, welche sodann dem Fälligen Gesamtveranstaltungs- /reisepreis hinzuzurechnen ist.
2.2.
Kosten für Nebenleistungen  (z.B. Nebenkosten)  werden vor Ort fällig.

3.  Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den Leistungsbeschreibungen aus zur Verfügung gestelltem Prospektmaterial, sowie dem erstellten Angebot. Veranstaltungen aus der Internetpräsentation von Adventure & Fun sind inhaltlich und preislich als beispielhaft anzusehen.

4. Rücktritt durch Kunden
4.1.
Sie können jederzeit vor Veranstaltungs- / Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Dies sollte aus Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweisführung schriftlich geschehen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem Sie bei uns eingeht. Maßgebend ist das Datum des Poststempels zzgl. 2 Tage.
4.2.
Soweit Sie zurücktreten oder eine Veranstaltung / Reise aus einem Grund, welchen wir nicht zu verantworten haben nicht antreten, können wir angemessen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und unsere Aufwendungen einschließlich entgangener Gewinn verlangen. Der angemessene Ersatz richtet sich hierbei nach der anderweitigen Verwendbarkeit der Leistung zum Zeitpunkt des Rücktritts sowie den gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den im Reisedokument bekannt gegebenen Zeitpunkt am Reiseziel oder einem Abreiseort einfindet (Nichtantritt der Reise – „No Show“).
Unsere Storno- u, Rücktrittsgebühren sind wie folgt festgelegt, wobei wir darauf hinweisen, dass bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter gg. abweichende Regelungen getroffen sind.
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisebetrages
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisebetrages
- ab 15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisebetrages
- ab 7 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisebetrages
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit die Ersatzperson ggf. den besonderen Reiseanforderungen entspricht oder behördliche oder gesetzliche Anordnungen nicht entgegenstehen. Für die damit verbundenen Mehrkosten wird eine pauschale Gebühr von 25,-- Euro pro Person sofort fällig. Bei Stornierung der Reise geht dem Reisenden eine Stornokostenrechnung zu, welche bei bestehender Rücktrittskosten-versicherung als Beleg eingereicht werden kann. Soweit Festbeträge für größere Gruppen mit einer definierten max. Teilnehmerzahl definiert sind (z.B. bis 100 Personen oder bis 200 Personen) sind Teilstornos (z.B. 50 Personen weniger) nicht möglich. In dem Fall kann nur das gesamten packet zu den o.g. Konditionen storniert werden.

4.3.
Gebuchte Flugreisen sowie die Kosten für Flugtickets als Reisefragment sind von der Erstattung / Stornierung ausgeschlossen. 

5.  Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
5.1.
Adventure & Fun kann vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen ohne Einhaltung von Fristen kündigen, soweit ein Teilnehmer den Veranstaltungs- u. Reiseverlauf nachhaltig stört. Die Mitführung oder der Konsum von Drogen führt zum sofortigen Ausschluss. „Adventure & Fun“ behält hierbei jedoch den vollen Preisanspruch. Mehrkosten für den Rücktransport hat der Störer selbst zu tragen.
5.2.
„Adventure & Fun“ kann bis 14 Tage vor Veranstaltungs- / Reisebeginn von einer Veranstaltung zurücktreten, soweit eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bekannt, wird der Kunde hierüber unterrichtet. Eingezahlte Anzahlungen werden in diesem Falle umgehend zurückerstattet.
5.3.
Darüber hinaus kann die Veranstaltung / Reise oder einzelne Bestandteile davon dann abgesagt, teilweise abgesagt oder unterbrochen werden, wenn die Sicherheit der Teilnehmer aufgrund einer allgemeinen Sicherheitslage nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand gewährleistet werden könnte oder aufgrund von Elementarereignissen bzw. für die Veranstaltung oder deren Teilnehmer gefährlichen Wetterereignissen ( z.B. Gewitter, Starkregen, Hagel u.s.w.) am Abreiseort, auf dem Reiseweg bzw. am Zielort oder Veranstaltungsgelände die gefahrlose Umsetzung unwahrscheinlich oder nicht möglich ist.  
5.4.
Die Rücktrittsregelungen der vermittelten Reiseveranstalter sowie Leistungsanbieter bei Tagesausflugs- und Eventprogramme bleiben unberührt.

6.  Haftung 
6.1.
Adventure & Fun haftet im Rahen der Sorgfaltspflicht bei Eigenveranstaltungen für die gewissenhafte Vorbereitung und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der in Anspruch genommen Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung soweit es sich um Eigenveranstaltungen handelt, jedoch nicht für Leistungsbeschreibungen aus Prospektmaterial von Hotels oder Fremdenverkehrsverbänden auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben und die den Reiseunterlagen lediglich informatorisch beigegeben sind. Bei Reisen der durch uns als Reisebüro angebotenen Leistungen der Reiseveranstalter gelten die jeweiligen Reisebedingungen des Veranstalters.
6.2.
Wird im Rahmen einer Veranstaltung / Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Busreiseverkehr, oder im Verkehr mit sonstigen Transportführern erbracht, so handelt es sich hierbei um eine Fremdleistung. Eine etwaige Haftung richtet sich nach den jeweiligen Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen. Dies können auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Die Missachtung des Rauchverbots in Reisebussen sowie der übermäßige Alkoholkonsum und die Missachtung der  Weisungen der Reiseleiter oder  Busfahrer führen zum Ausschluss von der Weiterfahrt. Schäden oder Reinigungskosten, welche fahrlässig verursacht wurden, sind durch den oder die Verursacher unmittelbar zu entrichten. Im Weigerungsfalle greift auch hier ein umgehender Beförderungsausschluss
6.3.
Die vertragliche Haftungsbeschränkung ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises (bei Reisen des Reisepreises pro Person) beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung durch uns lediglich vermittelt werden. Wir haften nicht für Ausfälle oder Teilausfälle sowie Absagen von Veranstaltungen oder Veranstaltungsfragmenten, welche aufgrund von Wetter- oder Elementarschadensereignisse verursacht sind.
An allen Sport- und Eventprogrammen (z.B. Skifahren, Rafting, Canyoning u.a.) nehmen die Teilnehmer auf eigene Gefahr teil. Durch Anerkennung der Reisebedingungen wird durch den Teilnehmer ausdrücklich versichert, dass er über die erforderliche Grundkondition verfügt, bei Rafting- und Canyonigevents Schwimmer ist und keine der Veranstaltung entgegenstehende Krankheit oder Verletzungen hat. Die Teilnahme an den Outdoorevents erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfallsbeschränkt ist. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl , Beschädigung, Unglückfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten sowie bei höherer Gewalt. Die Haftung der einzelnen Unternehmungen und Reiseveranstalter bleibt unberührt. Alle Kosten die aus der Nichtbeachtung von zoll- pass-, visa- und devisenrechtlichen Bestimmungen resultieren gehen zu Lasten des Verursachers. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für vorstehende Reisebedingungen. Die Teilnehmer an Wintersport-, Rodel- und Fungeräteevents  erfolgen auf eigene Gefahr. Mit Unterzeichnung des Buchungsauftrages bestätigt der Buchende, dass er auf Sicherheitsregeln wie Abstand halten, Helmempfehlung und Alkoholeinfluss hingewiesen wurde und entbindet Adventure & Fun von diesbezüglicher Haftung! Der Auftraggeber erlaubt Adventure & Fun die Verwendung des Firmennamens /Firmenlogos ggf. in der Referenzliste auszuweisen.
Auf die Datenschutzrechtlichen Hinweis zur Erhebung und Verarbeitung von Daten durch Adventure & Fun sowie auf die Datenschutzerklärung auf www.adventureandfun.de wird hingewiesen.  Beides sind Bestandteil der allg. Geschäftsbedingungen
6.4. Gerichtsstand ist Mannheim

Gültig ab 01.01.2019