Betriebsausflüge richtig organisiert

Viele Arbeitgeber veranstalten einmal im Jahr einen Betriebsausflug, welcher in der Regel einen oder mehrere Tage dauert. Der Betriebsausflug ist als Anerkennung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter gedacht.

Die Mitarbeiter sollen in lockerer Atmosphäre zusammen sein, etwas miteinander unternehmen, Spaß haben und persönliche Kontakte knüpfen. Doch weit wirkungsvoller und somit für den Arbeitgeber rentabler ist der gruppendynamische Prozess, der mit einer solchen Veranstaltung einhergeht. Die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Betrieb und die damit einhergehende Motivation fördern anerkanntermaßen die Produktivität und den Teamgeist.

Um den Betriebsausflug für alle Beteiligten zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen, muss er gut vorbereitet sein. Diese Vorbereitung ist zeitintensiv.

Es muss zunächst der Termin und das zur Verfügung stehende Budget festgelegt werden. Gaststätten und Busunternehmen müssen nach Verfügbarkeit geprüft und Preisvergleiche angestellt werden. Ziele und Rahmenprogramme, Menüfolgen, Raumaufteilung, Musik u.v.m. müssen eruiert, zusammengefügt und gebucht werden.

Buchungsbestätigungen, Eintrittskarten oder erforderliche Requisiten müssen empfangen und gecheckt werden.

Dieser Zeitaufwand lässt sich durch die Vergabe an eine professionell arbeitende Eventmanagementagentur wie „Adventure & Fun“ vermeiden.

Wir bieten eine Vielzahl von Rahmenprogrammen sportlicher, kultureller oder geselliger Art an, arbeiten mit Restaurants und Hotelbetrieben im In- und Ausland zusammen, unterhalten Geschäftsverbindungen zu zuverlässigen und sicheren Busunternehmen, und können Ihnen somit "alles aus einer Hand" anbieten.

Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nur einen Ansprechpartner haben, der mit bewährten Partnerunternehmen zusammenarbeitet und aus Erfahrung auch weiß, was bei den Mitarbeitern gut ankommt.

Für den Arbeitgeber ist wichtig, dass die für den Betriebsausflug entstehenden Kosten als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig sind.

Auch hier bewährt sich die Inanspruchnahme eines externen Unternehmens, da die Ausstellung einer Gesamtrechung, dividiert durch den kompletten Mitarbeiterstamm, voll abzugsfähig ist, ohne dass umfangreiche Einzelnachweise und Quittungen gesammelt werden müssen.

Da es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt, sind die Mitarbeiter generell bei etwaigen Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.